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5. Berufsrecht und Gewissensfreiheit
5.3 Rechtsprechung
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Bundesverwaltungsgericht
Urteil v. 29.06.1999 - 1 D 104/97 - (BDiszG)
NJW 2000, 88
Ein Postbediensteter verletzt seine Dienstpflichten, wenn er sich unter Berufung auf sein Gewissen weigert, Postwurfsendungen der Scientology-Kirche zuzustellen, ohne dass er zuvor zumutbare Möglichkeiten wahrgenommen hat, seinen Gewissenskonflikt mit den Mitteln des Beamtenrechts, etwa durch Umsetzung, zu lösen. (In Anlehnung an den amtl. Leitsatz) [pt]